Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche wie 45 km/h, einer maximalen Leermasse vo... https://motorradfhrerscheinkaiser22221.dsiblogger.com/65265094/die-grundprinzipien-der-copyright-machen-kaiserslautern